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Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Anrechnungen

Anrechnungen von im Ausland erworbenen Studienleistungen

 

 

Weltkarte © WEGE INS AUSLAND​/​ERASMUS

Vor dem Auslandsaufenthalt:

Schritt 1: Eigenständige Überprüfung der Kriterien zur Anerkennung von Studienleistungen

  • Prüfungsleistung wird an einer staatlichen/ staatlich anerkannten Hochschule im Ausland erbracht
  • Keine wesentlichen inhaltlichen Unterschiede, d.h. Kurse haben vergleichbare Inhalte
  • Umfang, d. h. Kurse haben ähnlichen Leistungsumfang 
  • Niveau, d. h. vergleichbare Studienrichtung (Bachelor/ Master)
     

Schritt 2: Kontaktaufnahme mit der Professur per E-Mail

Folgendes sollte in der E-Mail enthalten sein:

  • Name der ausländischen Universität
  • Name des besuchten Studiengangs
  • Course Syllabus der Veranstaltungen aus dem Ausland mit Beschreibung der Kursinhalte/ Umfang der ECTS/ Credits
  • Kursbezeichnung der Veranstaltung am IRWP-Professur (Modul und Name)
  • Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail.

 

Schritt 3: Anerkennungsvereinbarung

  • Senden Sie die ausgefüllte Anerkennungsvereinbarung an die Professur.
  • Im Fall einer Anerkennung vereinbaren Sie einen Termin, um die Anerkennungsvereinbarung abzuholen.
     

Nach dem Auslandsaufenthalt:

  • Umrechnung der ausländischen Note in das deutsche Benotungssystem durch das Referat Internationales
  • Antrag auf Anerkennung bei der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses einreichen
  • Beim Prüfungsausschuss einzureichende Unterlagen:
    •  Anerkennungsvereinbarung(en)
    • „Transcript of Records“ (Original und Kopie)
    • Notenumrechnung des Referat Internationales
    • Syllabus der Veranstaltung
    • Aktuelle Studienbescheinigung

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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