Anrechnungen von im Ausland erworbenen Studienleistungen
Vor dem Auslandsaufenthalt:
Schritt 1: Eigenständige Überprüfung der Kriterien zur Anerkennung von Studienleistungen
- Prüfungsleistung wird an einer staatlichen/ staatlich anerkannten Hochschule im Ausland erbracht
- Keine wesentlichen inhaltlichen Unterschiede, d.h. Kurse haben vergleichbare Inhalte
- Umfang, d. h. Kurse haben ähnlichen Leistungsumfang
- Niveau, d. h. vergleichbare Studienrichtung (Bachelor/ Master)
Schritt 2: Kontaktaufnahme mit der Professur per E-Mail
Folgendes sollte in der E-Mail enthalten sein:
- Name der ausländischen Universität
- Name des besuchten Studiengangs
- Course Syllabus der Veranstaltungen aus dem Ausland mit Beschreibung der Kursinhalte/ Umfang der ECTS/ Credits
- Kursbezeichnung der Veranstaltung am IRWP-Professur (Modul und Name)
- Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail.
Schritt 3: Anerkennungsvereinbarung
- Senden Sie die ausgefüllte Anerkennungsvereinbarung an die Professur.
- Im Fall einer Anerkennung vereinbaren Sie einen Termin, um die Anerkennungsvereinbarung abzuholen.
Nach dem Auslandsaufenthalt:
- Umrechnung der ausländischen Note in das deutsche Benotungssystem durch das Referat Internationales
- Antrag auf Anerkennung bei der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses einreichen
- Beim Prüfungsausschuss einzureichende Unterlagen:
- Anerkennungsvereinbarung(en)
- „Transcript of Records“ (Original und Kopie)
- Notenumrechnung des Referat Internationales
- Syllabus der Veranstaltung
- Aktuelle Studienbescheinigung
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson