Forschungsprojekte der Professur
In den Forschungsschwerpunkten werden laufend Projekte der Professur Internationale Rechnungslegung und Wirtschftsprüfung bearbeitet. Auf dieser Seite finden Sie eine kleine Übersicht über die aktuell laufenden Projekte der Doktoranden der Professur im Rahmen ihrer Promotion.
Wirksamkeit von Corporate Governance Kodizes in öffentlichen Unternehmen und NPOs
Im privatwirtschaftlichen Bereich stellt der Deutsche Corporate Governance Kodex bereits seit vielen Jahren ein etabliertes Instrument zur Verbesserung der Corporate Governance börsennotierter Unternehmen dar. Dieser Kodex ist durch das comply-or-explain-Prinzip charakterisiert und somit als soft law zu klassifizieren.
Seit einigen Jahren gibt es nun Bestrebungen, Corporate Governance Kodizes auch für öffentliche Unternehmen und Nonprofit Organizations (NPOs) als freiwillige Selbstverpflichtung zu adaptieren. Während die Wirksamkeit der Kodexregulierung in der Privatwirtschaft sehr gut erforscht ist, liegen zur Wirksamkeit eines Einsatzes von Corporate Governance Kodizes in öffentlichen Unternehmen und NPOs kaum empirische Wirksamkeitsevidenzen vor. Dabei differieren die Rahmenbedingungen zwischen privatwirtschaftlichen Unternehmen sowie öffentlichen Unternehmen und NPOs deutlich – insbesondere weil bei letzteren in der Regel kein Kapitalmarkt als Sanktionsmechanismus im Sinne des comply-or-explain-Prinzips existiert. Gleichzeitig ist der Einsatz von Corporate Governance Kodizes in öffentlichen Unternehmen und NPOs in den letzten Jahren massiv gestiegen.
Das Forschungsprojekt dient also zunächst der Evaluation der Wirksamkeit eines Einsatzes von Corporate Governance Kodizes in diesen speziellen Bereichen und identifiziert gleichsam Anwendungsfaktoren, die wirksamkeitsfördernd oder -einschränkend wirken.
Die Verwendung von Non-GAAP Measures in der finanziellen Berichterstattung
Non-GAAP Measures (auch bekannt als Alternative Performance Measures oder Management Performance Measures) bezeichnen unternehmensindividuelle Kennzahlen, die nicht ausdrücklich in einschlägigen Rechnungslegungsstandards definiert sind. Derartige Kennzahlen sind regelmäßig Gegenstand der finanziellen Unternehmensberichterstattung. Befürworter betonen die hierdurch individuelle Darstellung der Unternehmensleistung, während Kritiker auf eine opportunistische Präsentation der Unternehmensleistung hinweisen. Die Motivation der freiwilligen Veröffentlichung von Non-GAAP Measures ist nicht abschließend erforscht.
In der jüngeren Vergangenheit sind Non-GAAP Measures stärker in den Fokus der Regulatoren gerückt. Neben den durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA veröffentlichten Leitlinien setzt sich das International Accounting Standards Board (IASB) mit der Thematik auseinander. Im Rahmen des Exposure Drafts „General Presentation and Disclosures“ (ED/2019/7) werden Anhangangaben im Zusammenhang mit Non-GAAP Measures bzw. Management Performance Measures sowie die Einführung von Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung verpflichtend. Die relevanten Gremien möchte hierdurch u.a. die Transparenz individueller Kennzahlen, die Vergleichbarkeit der Abschlüsse und somit die Kommunikation relevanter Informationen in Gänze steigern.
Im Zuge eines aktuellen Forschungsprojekts wird u.a. untersucht, inwiefern die vorgeschlagenen Reformen des IASB die Investitionsentscheidungen externer Adressaten – unter besonderer Berücksichtigung von Non-GAAP Measures – beeinflussen. Ferner soll untersucht werden, inwiefern reguläre Kennzahlen aus dem Abschluss (GAAP-Measures) und Non-GAAP Measures in den kognitiven Prozessen der Adressaten verarbeitet werden.
Berücksichtigung von Umweltinformationen gemäß der EU-Taxonomie zur investitionsbezogenen Urteilsbildung
Im Jahr 2018 veröffentlichte die EU-Komission den Aktionsplan "European Green Deal" zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum im Hinblick auf das Klimaabkommen und die Sustainable Development Goals. Dieser enthält regulatorische Maßnahmen zur Steuerung von Finanzströmen in Richtung einer grünen und klimaresilienten Wirtschaft.
Im Zusammenhang damit steht ein neues einheitliches Klassifikationssystem (EU-Taxonomie), das ein Verständnis für "grüne Investments" liefern soll und mit dem Geschäftsjahr 2021 erstmals von großen Unternehmen implementiert wird. Dies bedeutet eine Erweiterung von Transparenz- und Berichtspflichten für entsprechende Unternehmen, sodass Investoren eine adäquate Informationsgrundlage für eine nachhaltige Geldanlage vorliegt.
Im Rahmen des Forschungspojekts wird untersucht, ob und in welchem Ausmaß solche zusätzlichen nichtfinanziellen Informationen private sowie professionelle Anleger in ihrer Investitionsbeurteilung beeinflussen. Damit werden Erkenntnisse zu Offenlegungspraktiken angestrebt und zudem die Effektivität der EU-Green-Deal-Regelungen analysiert, sodass weitere praxis- und anlegerorientierte Erkenntnisse für die Standardsetzung folgen können.
Weitere Informationen zur EU-Taxonomie Verordnung finden Sie hier.