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Fakultät Wirtschaftswissenschaften

PwC-Preisverleihung im Sommersemester 2024

© IRWP​/​TU Dortmund
Wir gratulieren den PreisträgerInnen Laura Wolbeck, Anna Tautz, Ilka Rogowski und Timo Lukas Woschko!

Am 03. Dezember 2024 wurde die Fakultät Wirtschaftswissenschaften der TU Dortmund zum Schauplatz exzellenter akademischer Leistungen: Bei der 32. PwC-Preisverleihung wurden die besten Abschlussarbeiten im Bereich Controlling, Rech­nungs­legung, Wirt­schafts­prüfung und Steuern durch die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers ausgezeichnet, welche im Sommersemester 2024 durch ihre wissenschaftliche Tiefe überzeugten. Die Veranstaltung bot nicht nur den Preisträgerinnen und Preisträgern eine Bühne, sondern auch die Möglichkeit, die enge Verbindung von Wissenschaft und Praxis im Rahmen eines spannenden Gastvortrags erlebbar zu machen. Ausgezeichnet wurden die Bachelorarbeit von Laura Wolbeck sowie die Masterarbeit von Timo Lukas Woschko an der Professur Unternehmensrechnung unf Controlling. Die Professur Internationale Rech­nungs­legung und Wirt­schafts­prüfung zeichnete die Bachelorarbeit von Anna Tautz sowie die Masterarbeit von Ilka Rogowski aus.

Frau Wolbeck hat in ihrer Bachelorarbeit Probleme der Datenerfassung im Nachhaltigkeitscontrolling untersucht. Die Arbeit wurde in Zusammenarbeit mit dem Entsorgungsunternehmen Remondis SE verfasst. Konkret hat Frau Wolbeck Fahrzeugdaten in Echtzeit getrackt, um den Dieselverbrauch zu analysieren. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass der Fokus auf die Datenerhebung mit digitalen Methoden zentral für Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit ist.

In ihrer Bachelorarbeit untersucht Anna Tautz die Anwendung des Standardentwurfs ED/2021/1 „Regulatory Assets and Regulatory Liabilities“ auf Übertragungsnetzbetreiber am Beispiel von Amprion. Im Fokus stehen regulatorische Vermögenswerte und Verpflichtungen, die aufgrund von zeitlichen Verschiebungen zwischen Leistungserbringung und Entgeltabrechnung entstehen und nach aktueller IFRS-Regelung bilanziell bisher nicht zufriedenstellend abgebildet werden können. Das daraus resultierende verzerrte Abbild der finanziellen Leistungsfähigkeit von Übertragungsnetzbetreibern ist problematisch, weil diese zur Finanzierung des überregionalen Netzausbaus im Rahmen der Energiewende auf Gelder von Investoren angewiesen sind. Vor allem internationalen Investoren dient der Abschluss nach IFRS als Basis, um Chancen und Risiken einer Investition abzuwägen. Der Standardentwurf ED/2021/1 adressiert die beschriebene Problematik mit einem eigenständigen Bilanzierungsmodell für regulatorische Posten, welches ein präziseres Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage preisregulierter Unternehmen ermöglichen soll.

In seiner Masterarbeit „WACC-Ansatz in der Anreizregulierung – Weiterentwicklung der Kapitalkostenvergütung mit Fokus auf Übertragungsnetzbetreiber“ untersucht Timo Lukas Woschko die regulatorisch sachgerechte Überführung der bestehenden Kapitalverzinsungslogik bei Übertragungsnetzbetreibern in eine pauschalierte Gesamtkapitalverzinsung gemäß WACC-Ansatz. Die Arbeit identifiziert Handlungsalternativen zum regulatorischen Umgang mit den von der Systemumstellung betroffenen Komponenten der Kapitalkostenvergütung und definiert die Prämissen für eine methodisch sachgerechte Determinierung des WACC. Schließlich werden Handlungsempfehlungen zur konzeptionellen Ausgestaltung des WACC-Ansatzes vor dem Hintergrund der Netzausbauverpflichtungen und Kapitalbedarfe im Kontext der Energiewende formuliert.

Die Masterarbeit von Ilka Rogowski beschäftigt sich mit der Prüfung der Wesentlichkeitsanalyse im Sinne der „European Sustainability Reporting Standards“ und zeigt, dass die Prüfung der Wesentlichkeitsanalyse in den nächsten Jahren ein dynamisches und sehr relevantes Thema bleiben wird. Der Berufsstand steht momentan vor großen Fragestellungen, welche erst durch sich etablierende Branchenstandards beantwortet werden können. Um möglichen Herausforderungen hinsichtlich einer mangelhaften Datenqualität und Dokumentation entgegenzuwirken, sollte der Prüfer idealerweise in die Erstellung der Wesentlichkeitsanalyse eingebunden werden, um von Beginn an ein Verständnis für die relevanten Entscheidungsfindungen zu erhalten und eine Standardisierung der Prüfung vorantreiben zu können. Durch ihre Hebelwirkung und als Herzstück hat die Wesentlichkeitsanalyse eine äußerst wichtige Aufgabe in der Berichterstattung, dessen Qualitäts- und Transparenzanforderungen aktuell nur durch eine Prüfung eines Wirtschaftsprüfers gewährleistet werden können.

Wir gratulieren den Preisträgerinnen und Preisträgern recht herzlich!